Bonushamster
Ratgeber · Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung: Zuschuss der Krankenkassen

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Kassen geben aber freiwillig einen Zuschuss. Andere zählen sie im Bonusprogramm oder erstatten sie aus einem Gesundheitskonto.

Kurz gesagt: 12 der 15 größten Kassen zahlen einen eigenen Zuschuss. Wie viel, steht in der Tabelle. Sortiert nach Versichertenzahl, keine Empfehlung für eine Kasse.

Zahnreinigung: die Regeln der 15 größten Kassen

KasseZuschussWeitere WegeWeb-App
TKTechniker KrankenkasseProfessionelle Zahnreinigung: bis 40 € pro KalenderjahrRechnung mit „professionelle Zahnreinigung“ oder GOZ 1040Bonus als Gesundheitsdividende nutzbar für: Zahnreinigung (Rest nach 40 €)öffnen
BARMERkein eigener Zuschuss in der SatzungBonusprogramm: Professionelle Zahnreinigung, 100 Punkte = 10 € bar oder 20 € als Top-GeldprämieBonus als Top-Geldprämie nutzbar für: ZahnreinigungExtrabonus (300 € für 2 Jahre): Guthaben für Zahnreinigung, Osteopathie, Akupunktur oder Sportcheck.öffnen
DAKDAK-GesundheitProfessionelle Zahnreinigung: bis 60 € pro Kalenderjahr, auch für KinderZahnarzt mit Kassenzulassungauf mehrere Termine verteilbarBonus als Zuschuss nutzbar für: Zahnreinigungöffnen
AOK BWAOK Baden-Württembergkein eigener Zuschuss in der SatzungBonusprogramm: Professionelle Zahnreinigung, 15 €öffnen
AOK BayernProfessionelle Zahnreinigung: 2 x bis 50 € pro Kalenderjahr–öffnen
AOK PLUSProfessionelle Zahnreinigung: bis 40 € pro KalenderjahrBonusprogramm: Professionelle Zahnreinigung, 500 Punkte = 5 € bar oder 10 € als PLUS-LeistungBonus als PLUS-Leistung nutzbar für: Zahnreinigung (Rest nach 40 €)öffnen
AOK NiedersachsenProfessionelle Zahnreinigung: 80 %, bis 2x pro Jahr (Mehrleistungsbudget 500 €)Bonusprogramm: Zahnvorsorge oder Zahnreinigung, 10 Punkte = 10 €Mehrleistungsbudget (bis 500 €/Jahr): 80 % für Osteopathie, Zahnreinigung, Reiseimpfungen, Sportcheck, Haut-Check unter 35, und Schwangerschaftsleistungen (Homöopathie nur noch bis Ende 2026) – zusammen bis 500 € im Kalenderjahr.öffnen
AOK RHAOK Rheinland/HamburgProfessionelle Zahnreinigung: bis 35 € pro KalenderjahrErste PZR zwischen 16 und 25 – danach bleibt der Anspruch dauerhaftim AOK-Zahnzentrum Düsseldorf kostenlosBonusprogramm: Professionelle Zahnreinigung, 1.000 Punkte = 10 € bar oder 20 € als Vital+-ZuschussBonus als Vital+-Zuschuss nutzbar für: ZahnreinigungPZR-Daueranspruch (bis 35 €/Jahr): Wer die erste Zahnreinigung zwischen 16 und 25 macht, behält den jährlichen Zuschuss auch danach.öffnen
AOK NordWestProfessionelle Zahnreinigung: 2 x bis 50 € (Gesundheitsbudget 500 €)Bonusprogramm: Professionelle Zahnreinigung, 10 €500-Euro-Gesundheitsbudget (bis 500 €/Jahr): Für Osteopathie und Zahnreinigung (je bis 50 €), Sportcheck, Reiseimpfungen und Schwangerschaftsleistungen, ohne Anmeldung.öffnen
IKK classicProfessionelle Zahnreinigung: bis 40 € pro Kalenderjahr, auch für Kinderab 18 alternativ kostenlos im DentNet–öffnen
AOK HessenProfessionelle Zahnreinigung: 2 x bis 60 € pro KalenderjahrKinderbonus (bis 100 € je Kind): Eigenes Programm für Kinder unter 17 bei Teilnahmebeginn, ein Mitglied sammelt mit: bis 100 € im Jahr je Kind, mit zwei Mitsammlern bis 200 €, für U-Untersuchungen, Impfungen, Zahnreinigung, Kurse und Sport.öffnen
AOK NordostProfessionelle Zahnreinigung: bis 50 € im Jahr, zusammen mit Füllungen und Versiegelung–öffnen
KKHKKH Kaufmännische KrankenkasseProfessionelle Zahnreinigung: 2 x bis 60 € pro KalenderjahrBonus als Gesundheitsbudget nutzbar für: Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Versiegelungöffnen
AOK RPSAOK Rheinland-Pfalz/SaarlandProfessionelle Zahnreinigung: 100 %, bis 50 € im Kalenderjahr, ab 18bei DentNet-Zahnärzten einmal im Jahr kostenlosBonusprogramm: Professionelle Zahnreinigung, 500 Punkte = 5 €AOK-Zahnkonto (bis 100 € im Jahr): Für die Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne, Narkose oder Sedierung beim Entfernen von Weisheitszähnen und bis 18 die Glattflächenversiegelung bei fester Zahnspange.öffnen
KNAPPSCHAFTkein eigener Zuschuss in der SatzungGesundheitskonto gesundPlus (150 €): Statt AktivBonus und SportBonus: Nach Zahnkontrolle, Impfung und einer Vorsorge 150 € für Zahnreinigung, Sehhilfe, Fitnesstracker, Startgebühren, weitere Kurse oder Zusatzversicherung.öffnen

Stand je Kasse auf der jeweiligen Kassen-Seite (zuletzt geprüft im Oktober 2026). Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Satzung deiner Kasse.

So bekommst du das Geld

  1. Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis machen lassen.
  2. Rechnung aufheben. Sie sollte „professionelle Zahnreinigung“ oder die Gebührennummer GOZ 1040 nennen.
  3. Rechnung bei der Kasse einreichen, meist per App oder Online-Formular.
  4. Hat eine Zahnzusatzversicherung schon gezahlt, gibst du das beim Einreichen an. Doppelt erstattet wird nicht.

Gut zu wissen

  • Der Zuschuss gilt bei den meisten Kassen pro Kalenderjahr. Was bis 31.12. nicht genutzt wird, verfällt.
  • Die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt zählt bei fast allen Kassen im Bonusprogramm. Oft lassen sich beide Termine verbinden.

Nichts verfallen lassen

Bonushamster zeigt dir für deine Kasse, was sie zahlt, merkt sich, was du schon genutzt hast, und erinnert dich, bevor ein Zuschuss verfällt. Kostenlos, ohne Anmeldung, deine Angaben bleiben auf deinem Gerät. Bonushamster ist unabhängig und gehört zu keiner Krankenkasse.

Häufige Fragen

Zahlen alle Krankenkassen einen Zuschuss für Zahnreinigung?

Von den 15 größten Kassen haben 12 einen eigenen Zuschuss in der Satzung. Bei den übrigen gibt es teils andere Wege, etwa über das Bonusprogramm oder ein Gesundheitskonto. Die Tabelle zeigt beides.

Wie bekomme ich den Zuschuss?

Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis machen lassen. Rechnung aufheben. Sie sollte „professionelle Zahnreinigung“ oder die Gebührennummer GOZ 1040 nennen. Rechnung bei der Kasse einreichen, meist per App oder Online-Formular. Hat eine Zahnzusatzversicherung schon gezahlt, gibst du das beim Einreichen an. Doppelt erstattet wird nicht.

Wo steht verbindlich, was meine Kasse zahlt?

In der Satzung und auf der Website deiner Kasse. Die Tabelle nennt den Stand, zu dem wir die Regeln geprüft haben; jede Kassen-Seite verlinkt die Quelle.

Weitere Ratgeber