Bonusprogramm einreichen: die Fristen aller 15 Kassen
Wer Vorsorge, Impfungen, Sport und Kurse gesammelt hat, muss die Nachweise rechtzeitig einreichen. Sonst verfällt der Bonus für das ganze Jahr. Die Fristen sind von Kasse zu Kasse sehr verschieden.
Kurz gesagt: Bei 9 der 15 größten Kassen endet die Frist am 31. März des Folgejahres. Wer für 2026 noch nicht eingereicht hat, hat dort bis 31.03.2027 Zeit.
Fristen im Überblick
| Programm | Bonusjahr | Einreichen | Wie |
|---|---|---|---|
| TK-BonusprogrammTechniker Krankenkasse | Teilnahmejahr ab Anmeldung | 3 Monate nach Ende deines Teilnahmejahres | In der TK-App einreichen |
| Barmer BonusBARMER | Kalenderjahr | bis 31.12. des Folgejahres einlösen | In „Meine Barmer“ einreichen |
| DAK AktivBonusDAK-Gesundheit | Kalenderjahr | Nachweise dürfen beim Einreichen höchstens 24 Monate alt sein | In der DAK-App einreichen |
| AOK-BonusprogrammAOK Baden-Württemberg | Kalenderjahr | Maßnahmen dürfen höchstens 12 Monate zurückliegen (Bonusheft: bis 28.02. des Folgejahres) | In „Meine AOK“ einreichen |
| AOK-BonusprogrammAOK Bayern | Kalenderjahr | Nachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen | In „Meine AOK“ einreichen |
| AOK PLUS BonusprogrammAOK PLUS | Kalenderjahr | Nachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen; Punkte verfallen nicht | In „Meine AOK“ einreichen |
| AOK Aktiv-BonusAOK Niedersachsen | Kalenderjahr | Digital bis 30.06. des Folgejahres einreichen (Bonusheft: 6 Monate nach Jahresende) | In „Meine AOK“ einreichen |
| AOK-Vital+ / AOK-Fit+AOK Rheinland/Hamburg | Kalenderjahr | Spätestens bis 31.12. des Folgejahres einreichen | In „Meine AOK“ einreichen |
| AOK-BonusprogrammAOK NordWest | Kalenderjahr | Nachweise möglichst bis 31.03. des Folgejahres einreichen | In „Meine AOK“ einreichen |
| IKK BonusIKK classic | Kalenderjahr | Bonusantrag bis 31.03. des Folgejahres | In der IKK classic-App einreichen |
| AOK-Programm BONUS fitAOK Hessen | Kalenderjahr | Nachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen | In „Meine AOK“ einreichen |
| AOK-BonusprogrammAOK Nordost | Kalenderjahr | Nachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen | In „Meine AOK“ einreichen |
| KKH-BonusKKH Kaufmännische Krankenkasse | Kalenderjahr | Bonusbogen und Rechnungen fürs Gesundheitsbudget bis 31.03. des Folgejahres einreichen; die Gesundheitsleistung muss noch im Bonusjahr erfolgen | Bonusbogen in der KKH-App oder per Post einreichen |
| AOK-BonusprogrammAOK Rheinland-Pfalz/Saarland | Kalenderjahr | Nachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen | In „Meine AOK“ einreichen |
| AktivBonus und SportBonusKNAPPSCHAFT | Kalenderjahr | Bonusheft bis 31.03. des Folgejahres einreichen, nur einmal je Jahr | Bonusheft in „Meine KNAPPSCHAFT“ hochladen |
Reihenfolge nach Versichertenzahl, keine Empfehlung für eine Kasse. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bonusbedingungen deiner Kasse.
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich mein Bonusheft einreichen?
Das hängt von der Kasse ab. Bei 9 der 15 größten Kassen ist es der 31. März des Folgejahres (AOK Bayern, AOK PLUS, AOK NordWest, IKK classic, AOK Hessen, AOK Nordost, KKH, AOK RPS, KNAPPSCHAFT). Die übrigen Fristen stehen in der Tabelle.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann verfällt der Bonus für dieses Bonusjahr. Die einzelnen Maßnahmen zählen nicht automatisch im nächsten Jahr.
Zählt das Kalenderjahr oder ein eigenes Bonusjahr?
Die meisten Kassen rechnen im Kalenderjahr. Einige, etwa die TK, rechnen ab deiner Anmeldung in einem eigenen Teilnahmejahr.