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Ratgeber · Einreichen

Bonusprogramm einreichen: die Fristen aller 15 Kassen

Wer Vorsorge, Impfungen, Sport und Kurse gesammelt hat, muss die Nachweise rechtzeitig einreichen. Sonst verfällt der Bonus für das ganze Jahr. Die Fristen sind von Kasse zu Kasse sehr verschieden.

Kurz gesagt: Bei 9 der 15 größten Kassen endet die Frist am 31. März des Folgejahres. Wer für 2026 noch nicht eingereicht hat, hat dort bis 31.03.2027 Zeit.

Fristen im Überblick

ProgrammBonusjahrEinreichenWie
TK-BonusprogrammTechniker KrankenkasseTeilnahmejahr ab Anmeldung3 Monate nach Ende deines TeilnahmejahresIn der TK-App einreichen
Barmer BonusBARMERKalenderjahrbis 31.12. des Folgejahres einlösenIn „Meine Barmer“ einreichen
DAK AktivBonusDAK-GesundheitKalenderjahrNachweise dürfen beim Einreichen höchstens 24 Monate alt seinIn der DAK-App einreichen
AOK-BonusprogrammAOK Baden-WürttembergKalenderjahrMaßnahmen dürfen höchstens 12 Monate zurückliegen (Bonusheft: bis 28.02. des Folgejahres)In „Meine AOK“ einreichen
AOK-BonusprogrammAOK BayernKalenderjahrNachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichenIn „Meine AOK“ einreichen
AOK PLUS BonusprogrammAOK PLUSKalenderjahrNachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen; Punkte verfallen nichtIn „Meine AOK“ einreichen
AOK Aktiv-BonusAOK NiedersachsenKalenderjahrDigital bis 30.06. des Folgejahres einreichen (Bonusheft: 6 Monate nach Jahresende)In „Meine AOK“ einreichen
AOK-Vital+ / AOK-Fit+AOK Rheinland/HamburgKalenderjahrSpätestens bis 31.12. des Folgejahres einreichenIn „Meine AOK“ einreichen
AOK-BonusprogrammAOK NordWestKalenderjahrNachweise möglichst bis 31.03. des Folgejahres einreichenIn „Meine AOK“ einreichen
IKK BonusIKK classicKalenderjahrBonusantrag bis 31.03. des FolgejahresIn der IKK classic-App einreichen
AOK-Programm BONUS fitAOK HessenKalenderjahrNachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichenIn „Meine AOK“ einreichen
AOK-BonusprogrammAOK NordostKalenderjahrNachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichenIn „Meine AOK“ einreichen
KKH-BonusKKH Kaufmännische KrankenkasseKalenderjahrBonusbogen und Rechnungen fürs Gesundheitsbudget bis 31.03. des Folgejahres einreichen; die Gesundheitsleistung muss noch im Bonusjahr erfolgenBonusbogen in der KKH-App oder per Post einreichen
AOK-BonusprogrammAOK Rheinland-Pfalz/SaarlandKalenderjahrNachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichenIn „Meine AOK“ einreichen
AktivBonus und SportBonusKNAPPSCHAFTKalenderjahrBonusheft bis 31.03. des Folgejahres einreichen, nur einmal je JahrBonusheft in „Meine KNAPPSCHAFT“ hochladen

Reihenfolge nach Versichertenzahl, keine Empfehlung für eine Kasse. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bonusbedingungen deiner Kasse.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich mein Bonusheft einreichen?

Das hängt von der Kasse ab. Bei 9 der 15 größten Kassen ist es der 31. März des Folgejahres (AOK Bayern, AOK PLUS, AOK NordWest, IKK classic, AOK Hessen, AOK Nordost, KKH, AOK RPS, KNAPPSCHAFT). Die übrigen Fristen stehen in der Tabelle.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann verfällt der Bonus für dieses Bonusjahr. Die einzelnen Maßnahmen zählen nicht automatisch im nächsten Jahr.

Zählt das Kalenderjahr oder ein eigenes Bonusjahr?

Die meisten Kassen rechnen im Kalenderjahr. Einige, etwa die TK, rechnen ab deiner Anmeldung in einem eigenen Teilnahmejahr.

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